
Die Bundesregierung weist Bedenken am Rechtskreiswechsel für nach April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete als unbegründet zurück. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem, dass der Übergang der Zuständigkeit auf die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) „so wenig verwaltungsaufwändig wie möglich“ umgesetzt werde.












