Fachtag “Perspektiven für Langzeitarbeitslose”
Ein Rückblick auf die Veranstaltung des VaDiB am 21. November 2023 im Kultursaal der Arbeitnehmerkammer Bremen. Der Fachtag hat großen Zuspruch gefunden; nicht zuletzt diese große Besucherzahl ist ein Beleg dafür, wie wichtig uns diese arbeitsmarktpolitische Aufgabe ist.
Trotz der aktuellen Haushaltsverwerfungen und der Diskussion über die finanzielle Ausstattung der Jobcenter für Eingliederungsleistungen: Der Fachtag hat sich auf die Frage konzentriert, wie öffentlich geförderte Beschäftigung sinnvoll mit kommunalen Aufgaben verbunden werden kann.
Grundlage war das VaDiB-Positionspapier Perspektiven für Langzeitarbeitslose.
Für den Impulsvortrag konnten wir Christoph Fels, Geschäftsführer bequa Flensburg mbH, gewinnen. Er hat sehr beeindruckend dargelegt, wie und wie gut die Zusammenarbeit zwischen dem Beschäftigungsträger und der Stadt Flensburg funktioniert.
Der primäre Zweck öffentlich geförderter Beschäftigung ist die berufliche Integration und Qualifizierung arbeitsloser Menschen. Er hat uns aufgezeigt, was es an Zugewinn bringen kann, diesen Auftrag eines Beschäftigungsträgers mit sinnvollen, gemeinnützigen Aufgaben zu verbinden.
Vor allem sinnstiftende Arbeit stärkt das Selbstbewußtsein von Langzeitarbeitslosen und bedient gleichzeitig konkrete Bedarfe der Kommune.
Nach der Pause wurde auf dem Podium und mit dem Publikum diskutiert.
Als Einstieg in die Diskussion drei Eingangsstatements:
Karin Treu, Staatsrätin für Arbeit in Bremen, sprach sich für die Verknüpfung von öffentlich geförderter Beschäftigung mit kommunalen Aufgaben aus. Insbesondere gelte es, sich hierfür als Kommune in der Trägerversammlung einzusetzen.
Sabine Markmann, Geschäftsführerin faden gGmbH, Bremerhaven und Netzwerk Bremerhavener Qualifizierungs- und Bildungsträger − net.bhv e.V., schilderte die gute Zusammenarbeit zwischen Beschäftigungsträgern und Kommune in Bremerhaven.
Thorsten Spinn, Geschäftsführer Jobcenter Bremen, bekannte sich ausdrücklich dazu, die Interessen der Kommune bei der Bewilligung von Beschäftigungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Dafür bekamm er spontan und reichlich Beifall vom Publikum.
Aus den zahlreichen Ideen und Anregungen lassen sich diese Schlussfolgerungen besonders hervorheben:
- Beschäftigungsmaßnahmen, die im Interesse der Kommune bearbeitet werden, haben einen doppelten Zugewinn. Sie unterstützen die Kommune und verschaffen den Beschäftigten die Teilhabe und damit das Selbstbewußtsein, dass sie für ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben benötigen. Sinnvolle Arbeit für die Allgemeinheit ist sinnstiftend für die Beschäftigten − Arbeit, die niemand nachfragt, schafft das nicht.
- Voraussetzung für tragfähige Projekte ist immer, konkrete Bedarfe der Kommune zu identifizieren.
- Mit dem Willen, ein konkretes Projekt umsetzen zu wollen, müssen die Fachbereiche der Kommune, Jobcenter und Beschäftigungsträger zusammenfinden.
- Die Kommune muss bereit sein, für sinnvolle, gemeinnützige Leistungen die Voraussetzungen zu schaffen − durch fachliche Zusammenarbeit und auch durch finanzielle Unterstützung (Beauftragung und Leistungsaustausch).
„Es war ein erfolgreicherTag. Trotz aller Verwerfungen um den Bundeshaushalt und die notwendige Diskussion über Geld für Beschäftigungsmaßnahmen haben wir über die sinnvolle Verwendung von Mitteln gesprochen, die wir zur Verfügung gestellt bekommen. Hier besser zu werden − vor allem durch Zusammenarbeit mit der Kommune − ist eine lohnenswerte Anstrengung.” Das war das Resümee von Andreas Kaireit als Moderator.