
In seiner Antrittsvorlesung „Not kennt kein Gebot. Überlegungen zum Anspruch auf existenzsichernde Leistungen“ ging Prof. Dr. Roland Rosenow der Frage nach, ob und warum ein demokratischer Rechtsstaat Menschen in Armut einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen gewähren muss. Dabei beleuchtete er die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und stellte Bezüge zu rechts- und demokratietheoretischen Überlegungen her.



















