Verhinderung von Sprachkursen trifft viele Menschen – und den Arbeitsmarkt

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wird der Zugang zu Integrationskursen, die die deutsche Sprache und Kenntnisse über das Leben in Deutschland vermitteln sollen, wieder an eine langfristige „Bleibeperspektive“ geknüpft. In diesem gerade begonnenen Jahr soll es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine Zulassungen mehr für die Teilnahme an den Sprachkursen nach dem entsprechenden § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes geben – selbst wenn Plätze dafür frei wären.

Mitteilung lesen