Den 407 Jobcentern wurden insgesamt 4,078 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ („SGB II-Eingliederungsleistungen“) und 4,782 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den „Gesamtverwaltungskosten“ in 2018 zugeteilt (zugewiesen).
Die BIAJ-Materialien weisen die Verteilung der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) und den Bundesanteil an den „Geamtverwaltungskosten“ auf die einzelnen insgesamt 407 Jobcenter aus.


Im ersten Quartal 2018 gab es rund 15 Prozent weniger Zuweisungen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als im gleichen Zeitraum in 2017. Hauptsächlicher Grund dafür ist aber lt. O-Ton Arbeitsmarkt nicht der Rückgang der Arbeitslosigkeit, sondern die angespannte Finanzsituation, vor allem auf der Seite der Jobcenter.
Flüchtlinge können helfen, den Fachkräftemangel zu beheben – das hieß es 2015 immer wieder. Inzwischen ist Ernüchterung eingekehrt, berichtet der Deutschlandfunk: Viele Geflohene beziehen Sozialleistungen oder arbeiten im Niedriglohnbereich. Denn der Weg in den Arbeitsmarkt ist lang und beschwerlich.
Allerdings gibt es noch Hürden zu überwinden. Eine trägt den Namen Mindestlohn. Wenn nämlich, wie angedacht, auch Kommunen Träger von Beschäftigung nach der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden – und ohne sie, so Scheele (Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit) und Baranowski (Oberbürgermeister von Gelsenkirchen) in der Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), werde das nicht gehen – dann müsste nach Tariflohn – wenn auch im unteren Tarifbereich – bezahlt werden. Wer die Differenz zwischen Mindest- und Tariflohn zahlt, darüber werde man noch reden müssen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) bietet am 21./22. November 2018 in Hannover das Semina
Bald schon wächst jedes dritte Kind bei der Mutter und ohne Vater auf. Ein-Eltern-Familien sind längst Normalität und stehen doch vor besonderen Herausforderungen.
Den Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, hält der SoVD-Landesvorsitzende in Hamburg, Klaus Wicher, grundsätzlich für einen guten Ansatz.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) beschlossen.
Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ erklärt Beate Müller-Gemmeke, Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Deutschen Bundestages und Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik: