Milliarden-Programm für Langzeitarbeitslose

Das Handwerk sieht das geplante Gesetzt kritisch: „Die geplanten Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen durch Träger öffentlich geförderter Beschäftigung zu Lasten von Handwerksbetrieben führen“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Insoweit halte er die Anwendung der Kriterien des öffentlichen Interesses, der Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität weiterhin für erforderlich.

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