Allerdings gibt es noch Hürden zu überwinden. Eine trägt den Namen Mindestlohn. Wenn nämlich, wie angedacht, auch Kommunen Träger von Beschäftigung nach der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden – und ohne sie, so Scheele (Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit) und Baranowski (Oberbürgermeister von Gelsenkirchen) in der Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), werde das nicht gehen – dann müsste nach Tariflohn – wenn auch im unteren Tarifbereich – bezahlt werden. Wer die Differenz zwischen Mindest- und Tariflohn zahlt, darüber werde man noch reden müssen.