Den 407 Jobcentern wurden insgesamt 4,078 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ („SGB II-Eingliederungsleistungen“) und 4,782 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den „Gesamtverwaltungskosten“ in 2018 zugeteilt (zugewiesen).
Die BIAJ-Materialien weisen die Verteilung der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) und den Bundesanteil an den „Geamtverwaltungskosten“ auf die einzelnen insgesamt 407 Jobcenter aus.