Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Die Bundesregierung sieht die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in den Bundesländern auf einem guten Weg. Ihr sei bewusst, dass mit der Reform des Leistungsrechts der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 verwaltungsorganisatorische Herausforderungen verbunden waren, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

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DGB fordert mehr Chancen für Menschen mit Behinderungen

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen und die Wahl der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben ab 1. Oktober sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Menschen mit schweren Behinderungen sind noch immer deutlich weniger am Erwerbsleben beteiligt als Menschen ohne Behinderung – und das, obwohl sie im Durchschnitt besser qualifiziert sind.“

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Arbeitsmarkt im September 2022

„Der Arbeitsmarkt ist trotz steigender Preise und der Sorge vor Energieknappheit insgesamt weiter stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind zu Beginn der Herbstbelebung gesunken. Die Arbeitskräftenachfrage gibt aber auf sehr hohem Niveau leicht nach“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

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Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Mittel und Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung“, darunter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) − 2021

Von den Ausgaben in Höhe von 4,048 Milliarden Euro entfielen 17,4 Prozent auf die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gemäß § 16i SGB II (TaAM). Einschließlich der Mittel aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer wurden 2021 insgesamt 925,1 Millionen Euro für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gemäß § 16i SGB II ausgegeben. Bei durchschnittlich 42.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

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