Westbalkanregelung und Einwanderung in befristete Beschäftigung

Bei der Reform der Erwerbsmigration geht es nicht nur um Fachkräfte. Geplant ist: Die Entfristung und Ausweitung der sog. Westbalkan-Regelung und eine neue Regelung zur befristeten Arbeitsmigration aus Drittstaaten. Was bleibt: Die weitgehende Schutzlosigkeit der Arbeitskräfte aus dem Ausland.

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