Neue Förderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss ab Februar 2023

Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell unterstützt, die ihren Berufsabschluss nachholen und an einer von der Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildung teilnehmen. An- und ungelernte Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort im Land Bremen, die bis 31. Januar 2025 eine Weiterbildung beginnen, erhalten für die Dauer der Weiterbildung monatlich einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro.

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