Bremer Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger teilweise zu hoch

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Bewilligung der Kosten der Unterkunft in Bremen im Zeitraum Oktober 2017 bis September 2018 nicht auf einer Grundlage erfolgt ist, die den höchstrichterlichen Anforderungen an ein sog. schlüssiges Konzept zur Erhebung des Mietwohnungsmarktes genügt.

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