In der abschließenden Bundestagsberatung soll die Zielgruppe wieder etwas vergrößert werden. Außerdem kommt die Koalition den Arbeitgebern entgegen, schreibt das Handelsblatt.
Um die Verdrängung regulärer Jobs und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, sollen die Sozialpartner in den örtlichen Jobcenter-Beiräten mitentscheiden dürfen, auf welchen Feldern geförderte Arbeitsverhältnisse zum Einsatz kommen.
Jobcenter, die auf den Sozialen Arbeitsmarkt als Förderinstrument zurückgreifen, können zur Finanzierung zusätzlich Mittel nutzen, die sie dem geförderten Langzeitarbeitslosen sonst als Hartz-IV-Regelsatz oder Wohnkostenzuschuss gezahlt hätten.


Mit dem „Teilhabechancengesetz“ will die Bundesregierung Langzeitarbeitslosen neue Job-Perspektiven eröffnen. Ein sozialer Arbeitsmarkt soll ihnen geförderte Stellen in Unternehmen, sozialen Einrichtungen oder Städten und Gemeinden ermöglichen. Die Förderung sollte sich bisher allerdings nicht an Tariflöhnen, sondern am Mindestlohn orientieren. Doch jetzt setzt die Koalition eine Forderung der Gewerkschaften um, teilt der DGB mit.
das Bundesnetzwerkes für Arbeit und Soziale Teilhabe hat zur parlamentarischen Anhörung zum Teilhabechancengesetz am 05.11.2018 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales Stellung bezogen.
Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, hat sich gemeinsam mit Susanne Ahlers, Geschäftsführerin des Jobcenter Bremen, und Joachim Ossmann, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit, ein Bild von der Arbeit vor Ort in der Jugendberufsagentur am Standort Bremen-Nord gemacht und das Gespräch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesucht.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) bietet am 18./19. März 2019 in Hannover das Semina