Tariflöhne auch für sozialen Arbeitsmarkt

Mit dem „Teilhabechancengesetz“ will die Bundesregierung Langzeitarbeitslosen neue Job-Perspektiven eröffnen. Ein sozialer Arbeitsmarkt soll ihnen geförderte Stellen in Unternehmen, sozialen Einrichtungen oder Städten und Gemeinden ermöglichen. Die Förderung sollte sich bisher allerdings nicht an Tariflöhnen, sondern am Mindestlohn orientieren. Doch jetzt setzt die Koalition eine Forderung der Gewerkschaften um, teilt der DGB mit.

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DGB-Stellungnahme zum sozialen Arbeitsmarkt

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