Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2018 (mit bremischen Städten)

Lt. Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) reichten im Ländervergleich  die Veränderungsraten bei den Arbeitsuchenden von -11,9 Prozent in Brandenburg (BB) bis -3,4 Prozent im Land Bremen (HB), bei den registrierten Arbeitslosen von -10,1 Prozent in Sachsen (SN) bis -2,2 Prozent im Land Bremen (HB) und bei den nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden von -15,6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis -1,8 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).

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Chance für Hoffnungslose

Die Regierung will jene fördern, die selbst im stärksten Aufschwung keine Aussicht auf einen Job haben. Die Kritik scheint überzogen. Der größte Fehler ist, dass dieses Angebot für die Schwächsten unter den Arbeitslosen erst jetzt auf den Weg gebracht wird. Schreibt Kolja Rudzio auf Zeit Online.

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Hartz IV: Kinder, Kinder ohne Leistungsanspruch, Alleinerziehende – Bund Länder und Großstädte 2006 bis März 2018

In insgesamt 31 Abbildungen hat das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) die Entwicklung der Zahl der unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, darunter die Zahl der „Kinder ohne Leistungsanspruch“, und die Entwicklung der Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender seit Dezember 2006 dargestellt.

Veränderung Zahl der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender zwischen März 2017 und März 2018 anschauen

Daten (Teil I) für Bund und Länder anschauen

Daten (Teil II) für Großstädte (inkl. Bremen und Bremerhaven) anschauen

Ausstellung MITTENMANG – ALLEINERZIEHEND IN BREMEN

Bald schon wächst jedes dritte Kind bei der Mutter und ohne Vater auf. Ein-Eltern-Familien sind längst Normalität und stehen doch vor besonderen Herausforderungen.

Die Ausstellung MITTENMANG porträtiert alleinerziehende Frauen in ihrer Vielfältigkeit.

Vom 27. Juli bis 22. August 2018 ist die Ausstellung MITTENMANG zu Gast bei der Waller Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbHg (WaBeQ) in den Räumen des Café Vielfalt, Lindenhofstr. 34/36 in Bremen-Gröpelingen.

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Milliarden-Programm für Langzeitarbeitslose

Das Handwerk sieht das geplante Gesetzt kritisch: „Die geplanten Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen durch Träger öffentlich geförderter Beschäftigung zu Lasten von Handwerksbetrieben führen“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Insoweit halte er die Anwendung der Kriterien des öffentlichen Interesses, der Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität weiterhin für erforderlich.

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Sozialer Arbeitsmarkt – Bundesregierung verspielt Chancen

Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ erklärt Beate Müller-Gemmeke, Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Deutschen Bundestages und Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Mit dieser Regelung benachteiligt Bundesarbeitsminister Heil gerade die Betriebe, die die Tarifpartnerschaft hoch halten, denn sie müssen die Lohnlücke zwischen Tariflohn und Mindestlohn selber erwirtschaften, wenn sie langzeitarbeitslose Menschen anstellen. Betriebe ohne Tarifbindung aber bekommen die Jobs in Höhe des Mindestlohns komplett ersetzt.

Auch die Regelung, dass der Soziale Arbeitsmarkt nur für Menschen ermöglicht wird, die mindestens sieben Jahre Hartz IV bezogen haben, ist nicht nachvollziehbar.

Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen lesen

Langzeitarbeitslosen bessere Chancen am Arbeitsmarkt ermöglichen

„Es ist längst überfällig für Langzeitarbeitslose langfristig angelegte Fördermaßnahmen im SGB II zu verankern. Nur so erhalten sie eine realistische Chance wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden“, sagt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der Beratung des Teilhabechancengesetzes im Bundeskabinett.

Allerdings ist die Zielgruppe im Gesetz derart eng gefasst, dass die avisierte Teilnehmerzahl wohl kaum erreicht wird.

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Fachgespräch mit der Bundesagentur für Arbeit am 10.07.2018

Fazit des Bundesnetzwerks für Arbeit und soziale Teilhabe aus dem Kurzprotokoll:

Das Gespräch fand in konstruktiver und wertschätzender Atmosphäre statt. Es wurde deutlich, dass die Vertreterinnen der BA an unserer Meinung interessiert sind, gleichwohl aber Gesetze umzusetzen und zu vertreten haben.

Wir haben als Bundesnetzwerk die Gelegenheit genutzt, unsere Positionen vorzubringen und zu begründen. Die Vertreterinnen der BA regten an, dass wir als Bundesnetzwerk unsere Möglichkeiten der Einflussnahme auf die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes in Gesprächen mit der Politik und den Verwaltungen weiter nutzen sollten. Wir werden als Bundesnetzwerk auch mit der BA weiter im Gespräch bleiben.

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Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe

Bundesagentur verlangt höhere Zuschüsse für Jobs für Langzeitarbeitslose

Mit staatlich geförderten Jobs will die Regierung Langzeitarbeitslose zurück ins Berufsleben holen. Doch die Zuschüsse seien zu niedrig, kritisiert lt. SPIEGEL Online die Bundesagentur. Das schrecke Arbeitgeber ab. Heil hatte ursprünglich geplant, dass sich der Lohnzuschuss am im jeweiligen Betrieb gezahlten Arbeitsentgelt orientiert. Dies wiederum hatte die Union kritisiert.

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Kritik an Heils Job-Plänen

Hunderttausende Menschen in Deutschland sind dauerhaft arbeitslos. Heute will das Kabinett einen Gesetzentwurf beschließen, der Abhilfe schaffen soll. Kritik gibt es trotzdem.

Das neue Teilhabechancengesetz soll „den verfestigten Sockel [von Langzeitarbeitslosen] aufbrechen,“ so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD im ZDF-Morgenmagazin.

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Neues Regelinstrument: Doch keine Teilhabe „für alle“

Die Vorstellung des Arbeitsministeriums zum neuen Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden immer konkreter. Und  damit die Zielgruppe immer kleiner, sagt „O-Ton Arbeitsmarkt“.

Wie aus dem unveröffentlichten Referentenentwurf vom 29. Juni 2018 hervorgeht, sollen jetzt nur noch Personen gefördert werden dürfen, die mindestens sieben Jahre Hartz-IV-Leistungen bezogen haben. Außerdem soll der Lohnkostenzuschuss auf Höhe des Mindestlohns begrenzt werden.

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