Neues Regelinstrument: Doch keine Teilhabe „für alle“

Die Vorstellung des Arbeitsministeriums zum neuen Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden immer konkreter. Und  damit die Zielgruppe immer kleiner, sagt “O-Ton Arbeitsmarkt”.

Wie aus dem unveröffentlichten Referentenentwurf vom 29. Juni 2018 hervorgeht, sollen jetzt nur noch Personen gefördert werden dürfen, die mindestens sieben Jahre Hartz-IV-Leistungen bezogen haben. Außerdem soll der Lohnkostenzuschuss auf Höhe des Mindestlohns begrenzt werden.

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