Die Vorstellung des Arbeitsministeriums zum neuen Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden immer konkreter. Und damit die Zielgruppe immer kleiner, sagt “O-Ton Arbeitsmarkt”.
Wie aus dem unveröffentlichten Referentenentwurf vom 29. Juni 2018 hervorgeht, sollen jetzt nur noch Personen gefördert werden dürfen, die mindestens sieben Jahre Hartz-IV-Leistungen bezogen haben. Außerdem soll der Lohnkostenzuschuss auf Höhe des Mindestlohns begrenzt werden.