Den vorliegenden Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zum Teilhabechancengesetz ist zu entnehmen, dass das „Teilhabechancengesetz“ bereits in der Sitzung am 21.09.2018 verhandelt werden soll.
Die vorgesehene Änderung des § 16e SGB II soll unter anderem beinhalten, dass zurückliegende, im Laufe der Arbeitslosigkeit stattgefundene Integrationsbemühungen ausreichend sind. Es sollen nicht nochmal sechs Monate gesondert nachzuweisende Vermittlungsbemühungen unternommen werden müssen.
Es wird auch vorgeschlagen, dass bei den Leistungen nach § 16e SGB II und § 16i SGB II der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mit übernommen wird. Bei § 16i SGB II soll auch die Förderung eines Tariflohnes ermöglicht werden. Dafür soll die Nichtannahme einer Beschäftigung nach § 31 SGB II nicht den Sanktionsregelungen des § 31 SGB II unterliegen.
Darüber hinaus besteht der Vorschlag, dass der Zeitraum von sieben Jahren innerhalb der letzten acht Jahre auf vier Jahre innerhalb der letzten sechs Jahre angepasst werden soll.


Mit dem Beschluss des Qualifizierungschancengesetzes hat die Bundesregierung heute ihre Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt auf den Weg gebracht, schreibt das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales (BMAS).
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat eine Kleine Anfrage an den Senat gerichtet, die dieser nun beantwortet hat.
Die vier Verbände EFAS (Evangelischer Fachverband für Arbeit und soziale Integration), die bag arbeit, der VdP (Verband deutscher Privatschulverbände) und der BBB (Bildungsverband) haben eine engere Zusammenarbeit in arbeitsmarkt-, sozial- und bildungspolitischen Fragen vereinbart, denn sie vertreten hier oft ähnliche oder sogar identische Interessen.
2017 wurde das Budget der Jobcenter für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen weiter erhöht. Insgesamt standen den Jobcentern 2017 knapp 4,03 Milliarden Euro zur Verfügung. Für diesen Zweck ausgegeben haben sie jedoch lediglich knapp 3,28 Milliarden Euro. L
Im Jahr 2017 wünschten sich nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung knapp 5,1 Millionen Menschen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit oder mehr Arbeitsstunden. Wie das Statistische Bundesamt (DESTATIS) weiter mitteilt, sank ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 373.000 Personen (– 6,9 %).
Essens Sozialdezernent Peter Renzel warnt vor einem Scheitern des sozialen Arbeitsmarktes, wenn die Bundesregierung an dem geplanten Gesetz bis zum Jahresende nicht deutlich nachbessert.
3,2 Millionen Beschäftigte arbeiten befristet. Noch nie waren Anteil und Anzahl von Befristungen so hoch. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Susanne Ferschl (Die Linke) eingeräumt.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liefert aktuelle Daten und Indikatoren.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil war in Bremen zu Gast. Er sprach mit Bürgermeister Carsten Sieling und Arbeitssenator Martin Günthner über Langzeitarbeitslosigkeit.