Das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales (BMAS) hat, nachdem die Bundesregierung das „Teilhabechancengesetz“ auf den Weg gebracht hat, einen Referentenentwurf „Qualifizierungschancengesetz“ vorgelegt (Stand: 30.08.2018).
Lt. BMAS sollen mit dem Gesetz die Chancen für Qualifizierung gestärkt und der Schutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert werden. Die zukunftsgerechte Antwort auf die Herausforderungen des digitalen und demografischen Wandels sei eine Arbeitsmarktpolitik, die in die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die Verbesserung des Schutzes der Arbeitslosenversicherung investiert.