Jobcenter 2021: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“

Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 sind für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“, wie im laufenden Haushaltsjahr 2020, insgesamt 5,009 Milliarden Euro veranschlagt (2020: 5,0052 Milliarden Euro). Zudem dürfen Ausgabereste bis zur Höhe von 400 Millionen Euro in Anspruch genommen werden.

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