Sozialer Schutz in der Corona-Krise

Die Bundesregierung will mit einem erleichterten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen und durch eine bessere Absicherung sozialer Dienstleister die Folgen der Coronavirus-Krise abmildern. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am 25. März im Schnellverfahren vom Bundestag beschlossen und bereits am 29. März 2020 in Kraft treten soll.

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