Ein Jahr „Teilhabechancengesetz“ – zur Stabilisierung und Ausbau des Niedriglohnsektors

Der Staat zahlt den Unternehmen beim Zustandekommen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit den neuen Instrumenten „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) oder „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EVL) bis zu 100 Prozent des Mindest- oder Tariflohns. Die Kriterien wie Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität wurden über Bord geworfen, die bislang eine geförderte Beschäftigung nur bei sozialen Trägern und öffentlichen Einrichtungen erlaubte.

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