Bundesverfassungsgericht bestätigt Mitwirkungspflichten im SGB II

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil deutliche Grenzen festgelegt, in denen es möglich ist, Sanktionen gegenüber Hilfebedürftigen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu verhängen.

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