
Die Einführung des neuen Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II), dessen Umsetzung und Wirkungen das IAB umfassend evaluieren wird, war ein überfälliger Schritt zur Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen
Kooperation statt Konkurrenz — Wege in Arbeit durch Fortbildung, Weiterbildung und Beschäftigung
Die Einführung des neuen Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II), dessen Umsetzung und Wirkungen das IAB umfassend evaluieren wird, war ein überfälliger Schritt zur Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende.