Weisung zur Betreuung und Förderung junger Menschen im SGB III

Im Rahmen des 13. SGB II-Änderungsgesetzes werde im SGB III eine umfassende und ganzheitliche Unterstützung junger Menschen verankert. Es wird ein Fokus auf die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit sowie die Koordinierung dieser Aufgaben in Jugendberufsagenturen (JBA) gelegt.

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