Sanktionen in der Grundsicherung gehen meist nicht mit einer späteren Beschäftigung einher

Fast zwei Drittel der betroffenen Personen erleben innerhalb eines Jahres nach dem ersten Sanktionsereignis mindestens ein weiteres. Nur ein kleiner Teil der Sanktionsereignisse geht mit einer späteren Beschäftigungsaufnahme einher.

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