Neue Empfehlungen des AZAV-Beirates: Erweiterung um Inhalte bzgl. der Zulassung von Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II

Am 10.09.2024 hat die Bundesagentur für Arbeit eine neue Version der Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III (AZAV-Beirat) veröffentlicht. Sie tritt am 11.09.2024 in Kraft. Die Empfehlungen wurden um Inhalte bzgl. der Zulassung von Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II erweitert.

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