Änderungen bei Förderung beruflicher Weiterbildung und beruflicher Rehabilitation ab 01.01.2025 beschlossen

Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern (SGB II) auf die Agenturen für Arbeit (SGB III) übertragen.

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