Regierung wertet sozialen Arbeitsmarkt als Erfolg

„Der Soziale Arbeitsmarkt ist in der aktuellen Ausgestaltung erfolgreich. Mit dem Bürgergeld-Gesetz ist daher die Förderung ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ nach Paragraf 16i SGB II ab dem 1. Januar 2023 entfristet worden.“ Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

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