Entgelttarifvertrag gilt jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bremer Gastgewerbe

Durch ihre Unterschrift erklärte die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, nun den aktuellen Entgelttarifvertrag des Hotel- und Gaststättengewerbes im Lande Bremen für allgemeinverbindlich. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ist gestern, 19. Oktober 2022, im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgemacht worden und damit wirksam. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. April 2022.

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