Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Die Midijob-Grenze wird von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Hierdurch werden Geringverdienende entlastet.

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