Mindestlohnerhöhungsgesetz

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 einmalig auf 12 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Im Anschluss daran soll die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden – erstmalig bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

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