Weisung – Zugang zu Förderungen nach § 16d SGB II und § 16i SGB II für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden nach dem Teilhabestärkungsgesetz

Mit Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes ab dem 01.01.2022 können die gemeinsamen Einrichtungen auch Rehabilitandinnen und Rehabilitanden den Zugang zu einer Förderung nach § 16d SGB II und § 16i SGB II eröffnen.

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