Leiharbeit und Werkverträge bei der Papenburger Meyer Werft

Ob Unternehmer die zur Verfolgung ihrer unternehmerischen Ziele erforderlichen Arbeiten durch eigene oder Leiharbeitskräfte ausführen lassen oder Dritte damit beauftragen, ist grundsätzlich Teil der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Papenburger Meyer Werft.

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