Hilfen für Künstler und Kreative

Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Vor allem viele kleine Kultureinrichtungen stehen am finanziellen Abgrund. Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Die Bundesregierung hilft mit Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen.

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„Projekte für sozialen Zusammenhalt weiter stärken”

Jetzt wird das Programm „Wohnen in Nachbarschaften (WiN)“ um knapp 500.000 Euro, also über 40 Prozent, aufgestockt, sagt SPD-Politiker Wagner. Gleichzeitig werde in den Haushalten des Sozialressorts und der Senatskanzlei ein Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ mit fünf Millionen Euro verankert, um Projekte für sozialen Zusammenhalt weiter zu stärken.

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Wer zahlt für das Anti-Krisen-Programm?

Der Bundestag hat Milliardenhilfen zur Bekämpfung des Corona-Virus und zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen beschlossen. Dafür wurde die „Schwarze Null“ aufgegeben und die Schuldenbremse vorübergehend außer Kraft gesetzt. Jetzt geht es darum, die Finanzierung gerecht zu verteilen.

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„Ein wichtiges Paket“

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Ernst, hat im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ die Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise grundsätzlich begrüßt. Zugleich dringt er auf Nachbesserungen.

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Weitere Tipps und Hilfen

Der DGB hat seinen Ratgeber zu Kurzarbeit aktualisiert und ist auch auf die Fragen eingegangen, die inzwischen aufgelaufen sind. Neben Fragen zum Kurzarbeitergeld hat der DGB eine Liste von Themen zu arbeitsrechtlichen Fragen, Home-Office, Hilfen für Eltern, Gesundheitsschutz, usw. zusammengestellt.

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Sozialer Schutz in der Corona-Krise

Die Bundesregierung will mit einem erleichterten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen und durch eine bessere Absicherung sozialer Dienstleister die Folgen der Coronavirus-Krise abmildern. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am 25. März im Schnellverfahren vom Bundestag beschlossen und bereits am 29. März 2020 in Kraft treten soll.

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Verlässliche Zuwendungen auch in Corona-Zeiten

Empfänger öffentlicher Zuwendungen, deren Projekte durch die Folgen des Coronavirus nicht durchgeführt werden können oder nicht mehr die ursprünglich erwarteten Gästezahlen erreichen, müssen keine Kürzungen der staatlichen Förderungen befürchten. Die Zuwendungen werden weiter ausgezahlt – das hat der Senat auf seiner Sitzung am 24. März 2020 beschlossen.

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Senatorin Stahmann: „Wir lassen die Träger nicht im Stich“

Einrichtungen, die im Auftrag der Sozialbehörde soziale Arbeit leisten, können auch weiterhin mit Entgelten und Zuwendungen durch die Sozialbehörde rechnen, wenn die Allgemeinverfügungen im Zuge der Covid-19-Pandemie sie in ihrer Arbeit hindern oder einschränken.

Alle vertraglich vereinbarten Leistungen im Bereich der individuellen Rechtsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch müssten grundsätzlich auch in der aktuellen Situation erbracht werden – es sei denn, sie sind im Rahmen von Allgemeinverfügungen eingeschränkt oder untersagt, betonte die Senatorin.

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Corona-Sozialschutzpaket: Paritätischer mahnt unbürokratische Umsetzung an

Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt sich erleichtert, dass soziale Dienste und Einrichtungen unter die Regelungen des krisenbedingten Sozialschutzpaketes fallen, das morgen im Bundestag beraten wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei es nach schwierigen Verhandlungen gelungen, einen Weg zu ebnen, wie soziale Infrastruktur größtenteils auch über die Corona-Krise hinaus gerettet werden kann.

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