Arbeitslosigkeit zählt nicht für Grundrente

Die Bundesregierung plant nicht, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Zeiten der Arbeitslosigkeit als anrechnungsfähige Zeiten für die geplante Grundrente anzuerkennen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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