
Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern im Haushaltsjahr 2025 − bei Inkrafttreten des zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 24. Juni 2025 − zur Verfügung stehen werden, und auf die Ausgaben von Januar bis Juli 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern.