
Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern 2025 bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 – zur Verfügung stehen (könnten), und auf die Ausgaben im Januar 2025 im Vergleich zu Januar 2024.