Scheele in Gelsenkirchen: Sozialer Arbeitsmarkt kann starten

Allerdings gibt es noch Hürden zu überwinden. Eine trägt den Namen Mindestlohn. Wenn nämlich, wie angedacht, auch Kommunen Träger von Beschäftigung nach der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden – und ohne sie, so Scheele (Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit) und Baranowski (Oberbürgermeister von Gelsenkirchen) in der Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), werde das nicht gehen – dann müsste nach Tariflohn – wenn auch im unteren Tarifbereich – bezahlt werden. Wer die Differenz zwischen Mindest- und Tariflohn zahlt, darüber werde man noch reden müssen.

Beitrag lesen

Paritätisches Jahresgutachten

90 Prozent der Bevölkerung sorgen sich um sozialen Zusammenhalt. Der Paritätische Gesamtverband fordert ein soziales Reform- und Investitionsprogramm.

„Das Jahresgutachten zeigt: In der Gesetzgebung der vergangenen Jahre gibt es ein doppeltes Defizit. Es fehlt an politischen Maßnahmen, die gezielt darauf gerichtet sind, gerade besonders von Einkommensarmut betroffene oder gefährdete Personengruppen zu unterstützen. Und es fehlt am politischen Willen, die bestehende Ungleichheit durch eine stärkere Besteuerung leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen beseitigen zu helfen“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Pressemitteilung lesen

Jahresgutachten 2018 lesen

Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2018 (mit bremischen Städten)

Lt. Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) reichten im Ländervergleich  die Veränderungsraten bei den Arbeitsuchenden von -11,9 Prozent in Brandenburg (BB) bis -3,4 Prozent im Land Bremen (HB), bei den registrierten Arbeitslosen von -10,1 Prozent in Sachsen (SN) bis -2,2 Prozent im Land Bremen (HB) und bei den nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden von -15,6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis -1,8 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).

Beitrag lesen

Chance für Hoffnungslose

Die Regierung will jene fördern, die selbst im stärksten Aufschwung keine Aussicht auf einen Job haben. Die Kritik scheint überzogen. Der größte Fehler ist, dass dieses Angebot für die Schwächsten unter den Arbeitslosen erst jetzt auf den Weg gebracht wird. Schreibt Kolja Rudzio auf Zeit Online.

Beitrag lesen

Hartz IV: Kinder, Kinder ohne Leistungsanspruch, Alleinerziehende – Bund Länder und Großstädte 2006 bis März 2018

In insgesamt 31 Abbildungen hat das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) die Entwicklung der Zahl der unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, darunter die Zahl der „Kinder ohne Leistungsanspruch“, und die Entwicklung der Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender seit Dezember 2006 dargestellt.

Veränderung Zahl der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender zwischen März 2017 und März 2018 anschauen

Daten (Teil I) für Bund und Länder anschauen

Daten (Teil II) für Großstädte (inkl. Bremen und Bremerhaven) anschauen

Ausstellung MITTENMANG – ALLEINERZIEHEND IN BREMEN

Bald schon wächst jedes dritte Kind bei der Mutter und ohne Vater auf. Ein-Eltern-Familien sind längst Normalität und stehen doch vor besonderen Herausforderungen.

Die Ausstellung MITTENMANG porträtiert alleinerziehende Frauen in ihrer Vielfältigkeit.

Vom 27. Juli bis 22. August 2018 ist die Ausstellung MITTENMANG zu Gast bei der Waller Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbHg (WaBeQ) in den Räumen des Café Vielfalt, Lindenhofstr. 34/36 in Bremen-Gröpelingen.

Flyer anschauen

Pressemitteilung lesen

Milliarden-Programm für Langzeitarbeitslose

Das Handwerk sieht das geplante Gesetzt kritisch: „Die geplanten Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen durch Träger öffentlich geförderter Beschäftigung zu Lasten von Handwerksbetrieben führen“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Insoweit halte er die Anwendung der Kriterien des öffentlichen Interesses, der Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität weiterhin für erforderlich.

Beitrag lesen

Sozialer Arbeitsmarkt – Bundesregierung verspielt Chancen

Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ erklärt Beate Müller-Gemmeke, Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Deutschen Bundestages und Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Mit dieser Regelung benachteiligt Bundesarbeitsminister Heil gerade die Betriebe, die die Tarifpartnerschaft hoch halten, denn sie müssen die Lohnlücke zwischen Tariflohn und Mindestlohn selber erwirtschaften, wenn sie langzeitarbeitslose Menschen anstellen. Betriebe ohne Tarifbindung aber bekommen die Jobs in Höhe des Mindestlohns komplett ersetzt.

Auch die Regelung, dass der Soziale Arbeitsmarkt nur für Menschen ermöglicht wird, die mindestens sieben Jahre Hartz IV bezogen haben, ist nicht nachvollziehbar.

Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen lesen

Langzeitarbeitslosen bessere Chancen am Arbeitsmarkt ermöglichen

„Es ist längst überfällig für Langzeitarbeitslose langfristig angelegte Fördermaßnahmen im SGB II zu verankern. Nur so erhalten sie eine realistische Chance wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden“, sagt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der Beratung des Teilhabechancengesetzes im Bundeskabinett.

Allerdings ist die Zielgruppe im Gesetz derart eng gefasst, dass die avisierte Teilnehmerzahl wohl kaum erreicht wird.

Pressemitteilung lesen

Fachgespräch mit der Bundesagentur für Arbeit am 10.07.2018

Fazit des Bundesnetzwerks für Arbeit und soziale Teilhabe aus dem Kurzprotokoll:

Das Gespräch fand in konstruktiver und wertschätzender Atmosphäre statt. Es wurde deutlich, dass die Vertreterinnen der BA an unserer Meinung interessiert sind, gleichwohl aber Gesetze umzusetzen und zu vertreten haben.

Wir haben als Bundesnetzwerk die Gelegenheit genutzt, unsere Positionen vorzubringen und zu begründen. Die Vertreterinnen der BA regten an, dass wir als Bundesnetzwerk unsere Möglichkeiten der Einflussnahme auf die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes in Gesprächen mit der Politik und den Verwaltungen weiter nutzen sollten. Wir werden als Bundesnetzwerk auch mit der BA weiter im Gespräch bleiben.

Kurzprotokoll lesen

Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe