Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit

Der Bericht „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit – Herausforderungen und Wege der Transformation“ wurde unter gemeinsamer Federführung der Bundesministerien für Arbeit und Soziales, Gesundheit sowie Bildung und Forschung im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erstellt und am 23. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen.

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Persistenz von Arbeitslosigkeit bei hoher Arbeitskräftenachfrage

Die Anzahl der Arbeitslosen sinkt auch dann nicht automatisch auf null, wenn Betriebe Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen haben. Für die Persistenz von Arbeitslosigkeit sind unter anderem vier Faktoren verantwortlich: Dauer der Arbeitsuche, qualifikatorischer und regionaler Mismatch sowie weitere persönliche Vermittlungshemmnisse wie gesundheitliche Einschränkungen.

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Gemeinsamer Brief – Übergang der unter 25-Jährigen in die Zuständigkeit der BA

Mit einem gemeinsamen Brief haben sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit), der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung e. V. (BBB), der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration e.V. (EFAS) und der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) an den Bundesminister für Arbeit und Soziales und den Bundesminister für Finanzen gewandt.

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„Wir brauchen eine Arbeitsmarktoffensive in Deutschland“

Karl-Josef Laumann ist Chef des CDU‑Sozialflügels und NRW‑Arbeits­minister. Im RND‑Interview fordert er eine breitere personelle Aufstellung der Parteigremien. Wir brauchen eine Arbeitsmarktoffensive in Deutschland. Bürgergeld­empfänger, die arbeiten können und nicht gesundheitlich beeinträchtigt sind, müssen auch arbeiten. Die Arbeitsagenturen müssen genauer hinschauen und die Menschen viel mehr an die Hand nehmen, damit sie schnell in sozialversicherungs­pflichtige Jobs kommen.

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Weisung – Umsetzung der Ausbildungsgarantie in „unterversorgten Regionen“ mittels außerbetrieblicher Berufsausbildung (BaE)

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ (Weiterbildungsgesetz) wird im Kontext der „Ausbildungsgarantie“ die Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) ab 1. August 2024 als Rechtsanspruch ausgestaltet. Diese Weisung regelt die Umsetzung sowie die Identifizierung dieser Regionen unter Einbeziehung der Sozialpartner.

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