
Berlin bringt gemeinsam mit Bremen einen Gesetzesantrag für eine Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in den Bundesrat ein. Danach sollen auch an den Landesmindestlohn gebundene Arbeitgeber künftig beim Lohnkostenzuschuss des vom Bund geschaffenen Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in voller Höhe gefördert werden. Die aktuelle Förderung wird am Bundesmindestlohn festgemacht.