
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hebt zum 1. August 2026 die im Februar verhängte Aussetzung der Zulassungen zu den Integrationskursen des Bundes nach Paragraf 44 Abs. 4 AufenthG teilweise auf. Demnach werden künftig im Rahmen der verfügbaren Kursplätze prioritär Ukrainerinnen und Ukrainer mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 AufenthG sowie deutsche und EU-Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse für eine Erwerbstätigkeit zugelassen. Anmerkung des Säzzers: Trennen wir wieder nach Menschen erster und zweiter Klasse?


















