Anpassung der Fachlichen Weisungen zu § 45 SGB III – Maßnahmen bei einem Träger

Aufgrund von Feststellungen des Bundesrechnungshofes sowie Hinweisen der Dienststellen wurden die FW MAT um Klarstellungen zum Umgang mit Mängeln und zur Zusammenarbeit mit den fachkundigen Stellen bei zugelassenen Maßnahmen (Gutscheinmaßnahmen) erweitert. Hierzu wurde ein neuer Abschnitt „V.45.16 – Durchführungsqualität bei zugelassenen Maßnahmen“ aufgenommen.

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