Corona-Testangebot verpflichtend

Am 13.04.2021 hat der Bundesarbeitsminister im Bundeskabinett eine Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgestellt, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Selbst- und Schnelltests anzubieten. Im Land Bremen soll ab 10.05.2021 eine „echte Corona-Testpflicht“ in den Betrieben gelten. Dazu FAQs der Arbeitnehmerkammer.

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