„Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2020 – Ausgabemittel und Ausgaben

In den Ländern reichen die Veränderungsraten der Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2020 im Vorjahresvergleich von +17,1 Prozent im Land Bremen (HB) und +7,7 Prozent in Niedersachsen (NI) bis -7.6 Prozent in Brandenburg (BB) und -12,9 Prozent im Saarland (SL).

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