Neuer B-DKS für §45-Maßnahmen

Bisher musste zwischen den Maßnahmezielen „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ und „Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ des § 45 SGB III strikt getrennt werden. Zum 1.1.2021 sind nun beide Ziele in einem Ziel zusammengefasst worden: „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“. Die Bundesagentur für Arbeit hat dementsprechend eine neue Durchschnittskostensatzliste veröffentlicht.

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