Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2021

Das Kabinett hat am 14.10.2020 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2021 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst.

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