Verlängerung des besonderen Sicherstellungsauftrags nach § 5 Satz 4 Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) durch die Bundesregierung bis 31.12.20

Mit dieser Weisung erhalten die gemeinsamen Einrichtungen verbindliche Hinweise zur Verlängerung bzw. Neubewilligung des Zuschusses nach dem SodEG nach dem 30.09.20 bis längstens 31.12.20.

Weisung 202009010 lesen

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