Bundeskabinett beschließt die Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes bis zum 31. Dezember 2020

Mit der Verordnung vom 09. September 2020 verlängert die Bundesregierung die Dauer des besonderen Sicherstellungsauftrags durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) bis zum 31. Dezember 2020.

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