Arbeit-von-morgen-Gesetz beschlossen

Der Bundesrat hat 15. Mai 2020 dem vom Bundestag beschlossenen “Arbeit-von-Morgen-Gesetz” grünes Licht erteilt. Es schaffe weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorge für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.

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