Befristete Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld

Bundestag und Bundesrat haben am 15.05.2020 das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert.

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